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ADR Schein 2015

ADR Schein 2015

Berufskraftfahrer wissen das: Aus Gefahrstoff wird unter Umständen Gefahrgut. Das bedeutet, dass bestimmte Materialien während eines Transportes auf öffentlichen Straßen besonderen Bedingungen und Verordnungen unterliegt (Weshalb für bestimmte Job auch Kraftfahrer gesucht werden, die zwingend einen aktuellen ADR-Schein benötigen). Das muss nicht immer sein und wer beispielsweise einen kleinen Kanister Verdünner vom Baumarkt nach Hause transportiert, benötigt deswegen noch keine gesonderte Erlaubnis wie den ADR-Schein.

ADR Schein Info Grafik

ADR Schein 2015 – Neufassung

Der Frachtführer jedoch, der den Verdünner vom Hersteller oder Großhändler zum Baumarkt brachte, benötigte ganz sicher einen ADR-Schein, denn in den meisten Fällen macht es die Menge aus, ob etwas zum Gefahrgut im straßenverkehrsrechtlichen Sinne wird. Als Gefahr-Gut wird inzwischen einiges angesehen, von dem der normale Verbraucher kaum dachte, das dies so ist. Wer denkt beispielsweise bei Erfrischungstüchern an Gefahr-Gut? Kaum jemand, aber in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Stück als Lkw-Ladung stellen die Inhaltsstoffe der Erfrischungstücher durchaus eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die kleinen praktischen Tücher sind nur ein Beispiel für die regelmäßige Aktualisierung der Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Straßenverkehr. Festgehalten und regelmäßig aktualisiert in einem internationalen Übereinkommen, das 48 Länder unterzeichnet haben, darunter alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Die ADR, so die Abkürzung der französisch geschriebenen Abkommens, erfährt so auch zum 1. 1. 2015 sowie am 19.05.2015 (siehe Quellen) einige Änderungen.

Was ist neu in der ADR 2015

Einiges in den Vorschriften, zuletzt im Jahr 2013 geändert, wurde überarbeitet und ein paar Dinge kommen dazu. Die Änderungen betreffen den Frachtführer teils direkt, viele Dinge sind aber zuerst einmal für den Disponenten wichtig.

 

Die wesentlichsten Punkte der ADR 2015:

  • 20 neue UN-Nummern, überwiegend für adsorbierende Gase und Leergut
  • Asymmetrische Kondensatoren, im besonderen Lithium Ionen Kondensatoren, werden mit der UN 3508 als Gefahr-Gut eingestuft
  • Für Gefahrguttransporte defekter und gebrauchter Lithiumbatterien werden die Vorgaben geändert
  • Die Abmessungen von Gefahrzettelmustern oder anderen Kennzeichen werden exakt vorgegeben
  • Die Regeln zur Verwendung von Trockeneis oder anderer Kühlmittel werden geändert.
  • Es erfolgt eine Modifizierung der schriftlichen Weisungen, jedoch mit einer Übergangsfrist bis 30.06.2017
  • Geändert werden auch die Vorschriften zum Transport loser Schüttung
  • Bei den UN-Nummern 3077 und 3082 entfallen die ADR-Vorschriften, wenn diese Stoffe in Behältnissen mit höchstens 5 Liter oder 5 kg transportiert werden
  • Für Raucher sicherlich bitter, aber ab der ADR 2015 ist auch die E-Zigarette oder Ähnliches verboten, wenn die Gefahrgutklassen 1.1 bis 1.6 transportiert werden.

In der ADR 2015 treten einige Neuerungen auf, die zu einem guten Teil die Administration der Speditionen und Frachtunternehmen beschäftigen werden. So etwa der Punkt 8.2.2.8.6, in dem erklärt wird, das die Vertragsparteien der UNECE ein Muster jeder nationalen Bescheinigung zusenden müssen.
Sehr umfangreich sind die neuen Vorschriften zur Handhabung loser Schüttung in Teil 7 der ADR 2015.
Eine andere Neuerung betrifft den Frachtführer direkt und bezieht sich auf die Anbringung und das Prüfdatum von Feuerlöschern. In Punkt 8.1.4.5 erfolgt eine Ergänzung, die folgendermaßen lautet: “Während der Beförderung darf das Datum gemäß Unterabschnitt 8.1.4.4 nicht überschritten sein.“ Was bedeutet, dass der kontrollierenden Polizei kein Spielraum bleibt, wenn das Prüfdatum des Feuerlöschers in den Monat fällt, in dem die Kontrolle erfolgt, denn die ADR 2015 und ihre Inhalte finden natürlich auch in der GGVS, der Gefahrgutverordnung Straße, ihre Anwendung.

Quellen:

http://www.tes.bam.de/de/regelwerke/gefahrgutvorschriften/#adr

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html?nn=36032